
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
Servicebereich
Sie sind hier:
Glossar
G
Gebäudeklassen
Die Gebäude werden aufgrund ihrer Bauweise in drei Klassen unterteilt. Die Gebäudeklasse wird mit der Schätzung festgelegt.
Gebäudeklasse 1
Als Gebäude der Klasse 1 gelten Gebäude, welche die folgenden Kriterien erfüllen:
- vollständig massive Gebäude (Mauerwerk, Beton)
- Gebäude in nichtbrennbarer Bauweise mit Feuerwiderstand EI 60 in Bezug auf senkrechte Tragkonstruktion, Umfassungswände und Decken bis über dem obersten Geschoss
Gebäudeklasse 2
Als Gebäude der Klasse 2 gelten Gebäude, welche die folgenden Kriterien erfüllen:
- Teilweise massive Gebäude (Stahl, weniger als 1/3 Holz)
- Gebäude mit senkrechter Tragkonstruktion in unverkleidetem Stahl
- Gebäude, deren senkrechte Tragkonstruktion oder deren Umfassungswände über Terrain höchstens zu einem Drittel brennbar sind
Gebäudeklasse 3
Als Gebäude der Klasse 3 gelten Gebäude, welche die folgenden Kriterien erfüllen:
- Nicht massive Gebäude (mehr als 1/3 Holz)
- Gebäude, deren senkrechte Tragkonstruktion oder deren Umfassungswände über Terrain zu mehr als einem Drittel in brennbarer Ausführung erstellt sind
Gebäudeversicherungsanstalt
Die Gebäudeversicherungsanstalt (GVA) versichert aus gesetzlichem Auftrag alle Gebäude im Kanton St.Gallen gegen Feuer- und Elementarschäden.
GVA
GVA ist die Abkürzung der Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen.
