
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
Verwaltung und Regierung
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Glossar
M
Mietwert
Der Mietwert ist steuerlich nur bei Eigengebrauch unmittelbar massgebend. Ausserdem wird er herangezogen für die Berechnung von Nutzniessungen und Wohnrechten. Er entspricht dem mittleren Preis, zu dem Grundstücke gleicher oder ähnlicher Grösse, Lage und Beschaffenheit in der betreffenden Gegend vermietet werden. Als Eigenmietwert wird er erst in der Steuerveranlagung durch einen von der Regierung festgesetzten Betrag herabgesetzt. Als Grundlage für den Vergleich mit dem marktüblichen Mietpreisniveau wird die Nutzfläche bei allen Einfamilienhäusern und Stockwerkeigentumswohnungen erhoben.
Minderwert
Unter Minderwert ist die Differenz zwischen dem Gebäudeneuwert und dem Gebäudezeitwert zu verstehen.
Monopol
Die Gebäudeversicherungsanstalt hat im Kanton St. Gallen das alleinige Recht, Gebäude gegen Elementar- und Brandgefahren zu versichern. Sie muss aber auch alle Objekte aufnehmen. Das Bundesgericht hat mit Entscheid vom 27. Februar 1998 [BGE 124 I 25] bestätigt, dass kantonale Gebäudeversicherungen im überwiegend öffentlichen Interesse liegen und dank ihrem System Versicherungsleistungen effizienter und preisgünstiger als die Privatassekuranz erbringen.
MSK-Skala
Die 12stufige MSK-Skala ist eine sog. Intensitätsskala. Sie basiert auf der Beobachtung der Bebenwirkung auf Menschen, Gebäude und Natur im betroffenen Gebiet. Es ist keine exakt messbare, sondern eine beschreibende Grösse. Die Magnituden-Skala (auch Richter-Skala genannt) gibt demgegenüber ein Mass für die beim Erdbeben freigesetzte Energiemenge.
