Glossar


O

Obligatorium

Gemäss Gesetz über die Gebäudeversicherung (Art. 9) müssen die Gebäude auf dem Gebiet des Kantons St.Gallen bei der Gebäudeversicherungsanstalt versichert sein.


Öffentlich-rechtliche Anstalt

Die Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen ist in dieser Rechtsfom ausgestaltet. Sie ist damit nicht direkt in die kantonale Verwaltung eingegliedert. Die GVA hat selbständige Organe und eine eigene Rechtspersönlichkeit. Betrieblich wird sie unternehmerisch geführt. Der Staat leistet weder einen Beitrag noch eine Defizitdeckung.