
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
Servicebereich
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Ich habe einen Schaden am Gebäude. Was muss ich tun?
- Bitte melden Sie den Schaden sofort und immer vor dessen Behebung der GVA. Die Meldemöglichkeiten sind unter den Adressen aufgeführt.
- Unternehmen Sie alles Zumutbare, damit der Schaden nicht grösser wird (Schadenminderungspflicht).
- Verändern Sie nichts auf dem Schadenplatz. Unser Schadenexperte muss den Schaden noch beurteilen können (Veränderungsverbot).
- Wenn Sie zur Bekämpfung eines Brandfalles einen Handfeuerlöscher eingesetzt haben, erstattet Ihnen die GVA die Hälfte des Betrages zur Wiederauffüllung.
Weitergehende Informationen über die Schadenabwicklung finden Sie hier.
