Ich habe einen Schaden am Gebäude. Was muss ich tun?

  • Bitte melden Sie den Schaden sofort und immer vor dessen Behebung der GVA. Die Meldemöglichkeiten sind unter den Adressen aufgeführt.
  • Unternehmen Sie alles Zumutbare, damit der Schaden nicht grösser wird (Schadenminderungspflicht).
  • Verändern Sie nichts auf dem Schadenplatz. Unser Schadenexperte muss den Schaden noch beurteilen können (Veränderungsverbot).
  • Wenn Sie zur Bekämpfung eines Brandfalles einen Handfeuerlöscher eingesetzt haben, erstattet Ihnen die GVA die Hälfte des Betrages zur Wiederauffüllung.

Weitergehende Informationen über die Schadenabwicklung finden Sie hier.