
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
Servicebereich
Sie sind hier:
Ich nutze mein Gebäude neu anders. Was muss ich tun?
Nutzungsänderungen (Gefahrerhöhungen und -verminderungen), die das Versicherungsverhältnis beeinflussen, sind innert Monatsfrist schriftlich dem Fachdienst für Grundstückschätzung zu melden.
