Warum wird die Bauzeitversicherung beim Kauf eines schlüsselfertigen Gebäudes nicht dem Bauherrn belastet?

Die Bauzeitversicherung wird erst nach der Schätzung abgerechnet. Da bei der Schätzung nicht mehr der Bauherr im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, wird die Rechnung dem neuen Eigentümer gestellt.