Was ist nicht versichert?

Nicht von der GVA gedeckt sind Gebäudeschäden, die z.B. auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:

  • ordentliche Abnutzung oder bestimmungsgemässe Einwirkung auf das Gebäude oder Teile davon (z.B. Rauch von Kerzen oder Sengschäden aus offenen Cheminées)
  • fortgesetzte Einwirkung
  • schlechten Baugrund, Bodensetzungen, Rissbildungen, ungenügendes Fundament
  • fehler- oder mangelhafte Konstruktion, unzureichenden Gebäudeunterhalt oder undichte Dächer, Wände, Böden
  • eingedrungenes Schnee-, Regen-, Schmelz- und Grundwasser
  • Kanalisationsrückstau, periodischen Hochwasserstand, Frost, Eisbildung oder Leitungsbrüche
  • Schimmelpilz oder Hausschwammbefall
  • Tierfrass durch Marder, Mäuse, Vögel usw.
  • Sprengungen, Erschütterungen durch Schwerlastverkehr, Bauarbeiten usw.
  • Unfallverursachende Motorfahrzeuge