
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
Servicebereich
Sie sind hier:
Was ist nicht versichert?
Nicht von der GVA gedeckt sind Gebäudeschäden, die z.B. auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:
- ordentliche Abnutzung oder bestimmungsgemässe Einwirkung auf das Gebäude oder Teile davon (z.B. Rauch von Kerzen oder Sengschäden aus offenen Cheminées)
- fortgesetzte Einwirkung
- schlechten Baugrund, Bodensetzungen, Rissbildungen, ungenügendes Fundament
- fehler- oder mangelhafte Konstruktion, unzureichenden Gebäudeunterhalt oder undichte Dächer, Wände, Böden
- eingedrungenes Schnee-, Regen-, Schmelz- und Grundwasser
- Kanalisationsrückstau, periodischen Hochwasserstand, Frost, Eisbildung oder Leitungsbrüche
- Schimmelpilz oder Hausschwammbefall
- Tierfrass durch Marder, Mäuse, Vögel usw.
- Sprengungen, Erschütterungen durch Schwerlastverkehr, Bauarbeiten usw.
- Unfallverursachende Motorfahrzeuge
