
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
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Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Bei jedem Schadenereignis ist der Pflichtselbstbehalt von Fr. 300.-- vom Gebäudeeigentümer zu tragen. Erfasst ein Ereignis mehrere Gebäude desselben Eigentümers, wird der Pflichtselbstbehalt nur einmal berechnet.
Neben dem Pflichtselbstbehalt kann der Versicherte je nach Versicherungswert zusätzlich individuelle Selbstbehalte wählen. Diese gelten pro Ereignis, pro Gebäude und werden dem Gebäudeeigentümer zusätzlich belastet.
