Wir möchten gemäss unseren Anteilen (Miteigentum, Stockwerkeigentum) getrennte Rechnungen.

Pro Gebäude bzw. Versicherungsnummer wird nur eine Rechnung gestellt (VzGVG Art. 39). Ein Splitting würde einen unverhältnismässig grossen Administrationsaufwand verursachen.

Gehört das Gebäude mehreren Personen, müssen diese der GVA eine gemeinsame Vertretung nennen. Wird der GVA keine Vertretung mitgeteilt, bestimmt diese den/die RechnungsempfängerIn. Diese Regelung gilt auch für Miteigentum unter Ehepartnern.