
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
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Wo muss ich eine Änderung der Bauzeitversicherung melden?
Die Meldung über den veränderten Baubeginn oder Wert hat beim Grundbuchamt der zuständigen Gemeinde zu erfolgen.
