
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
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Wasserversorgung in Notlagen
Der Bundesrat hat auf den 1. Januar 1992 die Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen (VTN) in Kraft gesetzt. Diese sieht vor, dass die Kantone und die Träger der Wasserversorgungen Massnahmen ergreifen, damit
- die normale Versorgung mit Trinkwasser so lange wie möglich aufrecht erhalten bleibt,
- auftretende Störungen rasch behoben werden und
- das zum Überleben notwendige Trinkwasser jederzeit vorhanden ist.
Die GVA konnte die Massnahmepläne der Wasserversorgungen im Kanton St.Gallen grossmehrheitlich genehmigen. Von 8 Wasserversorgungen liegen noch keine Unterlagen vor.
