Beiträge aus dem Feuerschutzfonds

Die GVA fördert durch Beiträge aus ihrem Feuerschutzfonds Massnahmen zur Verminderung der Feuergefahr, zur Brandverhütung und zur Brandbekämpfung. Beiträge können ausgerichtet werden, wenn Anlagen und Einrichtungen dem bedarfsgerechten Feuerschutz der Gebäude und der Schadenbekämpfung dienen.

 

Heute werden von den Trägern der öffentlichen Wasserversorgungen jährlich zwischen 300 und 350 Beitragsgesuche eingereicht. Die Höhe der zugesprochenen Beitragssätze richtet sich nach der Bedeutung der Anlagen für den Feuerschutz. Ersatzbeschaffungen nach Ablauf der festgelegten Amortisationszeit werden erneut subventioniert. Die jährlich ausbezahlten Beiträge belaufen sich heute auf 7 bis 8 Millionen Franken. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie der Investitionsbedarf nach den 60er Jahren massiv zugenommen hat.

ZeitraumJahreBeitragstotal in FrankenDurchschnittlicher Beitrag pro JahrBeitrag in % der BaukostenAbgerechnete Projekte TotalAbgerechnete Projekte pro Jahr
bis 1884 keine Beiträge    
1885-1931474'578'38097'41218.659212
1932-19623114'899'167480'61820.01'74456
1963-200038173'027'5134'553'35519.58'185215
2001-2005530'089'2106'017'84216.01'616323
       
Total121222'594'2701'839'62219.012'137100

Beitragsgesuche sind der GVA vor Auftragserteilung oder Arbeitsvergebung zur Prüfung und Begutachtung einzureichen. Ohne Zusicherung besteht kein Anspruch auf Beiträge. Die Verwaltungskommission der GVA hat in Vollzug der Verordnung über Beiträge aus dem Feuerschutzfonds (sGS 872.3) Normalien erlassen.