
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
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Beiträge aus dem Feuerschutzfonds
Die GVA fördert durch Beiträge aus ihrem Feuerschutzfonds Massnahmen zur Verminderung der Feuergefahr, zur Brandverhütung und zur Brandbekämpfung. Beiträge können ausgerichtet werden, wenn Anlagen und Einrichtungen dem bedarfsgerechten Feuerschutz der Gebäude und der Schadenbekämpfung dienen.
Heute werden von den Trägern der öffentlichen Wasserversorgungen jährlich zwischen 300 und 350 Beitragsgesuche eingereicht. Die Höhe der zugesprochenen Beitragssätze richtet sich nach der Bedeutung der Anlagen für den Feuerschutz. Ersatzbeschaffungen nach Ablauf der festgelegten Amortisationszeit werden erneut subventioniert. Die jährlich ausbezahlten Beiträge belaufen sich heute auf 7 bis 8 Millionen Franken. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie der Investitionsbedarf nach den 60er Jahren massiv zugenommen hat.
| Zeitraum | Jahre | Beitragstotal in Franken | Durchschnittlicher Beitrag pro Jahr | Beitrag in % der Baukosten | Abgerechnete Projekte Total | Abgerechnete Projekte pro Jahr |
|---|---|---|---|---|---|---|
| bis 1884 | keine Beiträge | |||||
| 1885-1931 | 47 | 4'578'380 | 97'412 | 18.6 | 592 | 12 |
| 1932-1962 | 31 | 14'899'167 | 480'618 | 20.0 | 1'744 | 56 |
| 1963-2000 | 38 | 173'027'513 | 4'553'355 | 19.5 | 8'185 | 215 |
| 2001-2005 | 5 | 30'089'210 | 6'017'842 | 16.0 | 1'616 | 323 |
| Total | 121 | 222'594'270 | 1'839'622 | 19.0 | 12'137 | 100 |
Beitragsgesuche sind der GVA vor Auftragserteilung oder Arbeitsvergebung zur Prüfung und Begutachtung einzureichen. Ohne Zusicherung besteht kein Anspruch auf Beiträge. Die Verwaltungskommission der GVA hat in Vollzug der Verordnung über Beiträge aus dem Feuerschutzfonds neues Fenster (sGS 872.3) Normalien erlassen.
