Abrechnung

Der Beitrag aus dem Feuerschutzfonds wird nach Kontrolle der Abrechnung und Abnahmekontrolle ausbezahlt.

 

Mit der Abrechnung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Kostenabrechnung mit Begründung allfälliger Mehr-/Minderkosten
  • Originalrechnungen, aus denen der netto bezahlte Betrag hervorgeht
  • ein Satz Ausführungspläne
  • bei grösseren Projekten ein Ausführungsbericht