
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
Servicebereich
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Abrechnung
Der Beitrag aus dem Feuerschutzfonds wird nach Kontrolle der Abrechnung und Abnahmekontrolle ausbezahlt.
Mit der Abrechnung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Kostenabrechnung mit Begründung allfälliger Mehr-/Minderkosten
- Originalrechnungen, aus denen der netto bezahlte Betrag hervorgeht
- ein Satz Ausführungspläne
- bei grösseren Projekten ein Ausführungsbericht
| Abrechnungsformular (33 kb, XLS) | 05.10.2006 |
