Prüfung von Rechtsgrundlagen

Die Zuständigkeit innerhalb der Staatsverwaltung für die Rechtsgrundlagen der Wasserversorgung in den Gemeinden ist am 1. Juli 1997 auf das Finanzdepartement bzw. von diesem an die GVA übergegangen. Die GVA prüft Reglemente, Gebührentarife und Vereinbarungen betreffend Wasserversorgung. Der Direktor der GVA genehmigt diese rechtsetzenden Erlasse und Vereinbarungen im Namen des Finanzdepartements.

 

Wir haben in Zusammenarbeit mit dem Departement des Innern ein Muster-Reglement ausgearbeitet. Der Gebrauch des Muster-Reglements erleichtert uns das Genehmigungsverfahren ganz wesentlich. Es kann unter info@gvasg.ch angefordert werden.