Firmengeschichte der Gebäudeversicherung St.Gallen

1807Gründung per Gesetz als Kantonale Brandversicherungsanstalt. Brandgeschädigte sind nicht mehr auf den Brandbettel angewiesen. Dazu hatten früher obrigkeitliche Bestätigungen ermächtigt.
1848 & 1869Gesetzesrevisionen mit Anpassungen und Verbesserungen der Solidaritätskasse.
1880Erste gesetzliche Massnahmen zur Brandverhütung und Schadenminderung.
1903Beitritt zur neu gegründeten Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen.
1910Gründungsmitglied des Interkantonalen Rückversicherungsverbandes.
1925Gesetzesrevision mit Vereinheitlichung des Schätzungswesens und Einführung einer Bauzeitversicherung zum steigenden Wert. Klassierung der Gebäude nach versicherungstechnischen Grundsätzen entsprechend ihrer Bauart. Verpflichtung der Anstalt zur Förderung und Subventionierung von Schadenverhütungs- und Schadenbekämpfungsmassnahmen.
1932Gesetzesnachtrag mit wesentlicher Verbesserung in der Deckung der Elementarschäden.
1936Neues Feuerpolizeigesetz überträgt die Feuerpolizeihoheit an die Gebäudeversicherung.
1945Neues Steuergesetz führt die Schätzungsaufgaben für die Steuerverwaltung und die Gebäudeversicherung in ein einheitliches Verfahren zusammen.
1960Einführung der Neuwertversicherung. Die Gebäudeversicherung wird gleichzeitig aus der staatlichen Verwaltung ausgegliedert und in eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt überführt. Mit der Einführung der Neuwertversicherung setzt die GVA St.Gallen für die ganze Versicherungswirtschaft in der Schweiz Signale. Das Prämiengefüge wird computergerecht neu konzipiert und über die damals verfügbare Datentechnik mit Lochkarten umgesetzt.
1976Gesetzesrevision bringt Gebäudeeinteilung in drei Gebäudeklassen mit Zuschlagstarifen für besondere Risiken. Bauzeitversicherungen werden automatisch über die Erteilung der Baubewilligung eröffnet. Schaffung einer Kantonshilfskasse für nichtversicherbare Elementarschäden, die seither vom Kanton und der GVA mit Beiträgen geäufnet wird.
1978Beitritt zum neu gegründeten Schweizerischen Pool für Erdbebenversicherung. Seither besteht freiwillige, begrenzte Deckung für allfällige Erdbebenschäden.
1983Schaffung eines Fonds für Beiträge zur Verhütung von Elementarschäden als Ergänzung zum Fonds für Beiträge an Brandschutzmassnahmen.
1996Gesetzesnachtrag mit neuer Zweckbestimmung und mehr Flexibilität in Tarifstruktur und Schadenerledigung. Obligatorium und Monopol bleiben als Ergebnis breiter politischer Diskussion erhalten.
1998Bestätigung der Verfassungsmässigkeit des Gebäudeversicherungsmonopols durch das Bundesgericht [BGE 124|25]. Überwiegendes öffentliches Interesse und sozialpolitische Rechtfertigung werden unterstrichen.
1999Gewährleistung voller Schadendeckung für Lawinenwinter, Jahrhunderthochwasser und Sturmschäden Lothar. Erlass einer Richtlinie Objektschutz gegen Naturgefahren.
2000Neue Schadenregulierung ab 1.Juli. Schadenmeldungen nicht mehr über Bezirksämter und Grundbuchämter, sondern direkt zur GVA.
2001Der GVA wird neu der Fachdienst für Grundstückschätzung eingegliedert. Dieser sorgt für die amtliche Erhebung der Gebäudeversicherungswerte (Kostenwerte) und der Steuerwerte (Marktwerte) in einem zusammengefassten Verfahren.
2002Klare Forderung aller Kantonsregierungen gegenüber dem Bund, in der Verhandlungsrunde Bilaterale II mit der EU das kantonale Gebäudeversicherungsmonopol unangetastet zu lassen.