
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
Servicebereich
Sie sind hier:
Brandschadenprävention
Brandverhütung
Der Brandverhütung dienen:
Bauliche Massnahmen
- Schutzabstände einhalten
- Brandmauern erstellen
- Brandabschnitte bilden
- Brandschutztüren einbauen
- Tragwerk sichern
- Fluchtwege freihalten
Technische Massnahmen
- Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Blitzschutzanlagen erkennen Brände oder schützen vor Auswirkungen.
- Wasserlöschposten, Handfeuerlöscher müssen rasch verfügbar sein.
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen müssen regelmässig gewartet werden.
Betriebliche Massnahmen
- Kerzen, Feuer usw. nie unbeaufsichtigt brennen lassen
- geprüfte und intakte elektrische Geräte benützen
- bei elektrischen Geräten für Sicherheitsabstand und genügend Umlüftung sorgen
- Asche in Metalleimer entsorgen
- Verhalten bei Brand: Alarmieren (Telefon-Nr. 118) - Retten - Löschen
Das der GVA angegliederte kantonale Amt für Feuerschutz unterstützt und berät Sie gerne in allen Belangen der Brandverhütung. Mehr neues Fenster
