Brandschadenprävention

Brandverhütung

Der Brandverhütung dienen:

Bauliche Massnahmen

  • Schutzabstände einhalten
  • Brandmauern erstellen
  • Brandabschnitte bilden
  • Brandschutztüren einbauen
  • Tragwerk sichern
  • Fluchtwege freihalten

Technische Massnahmen

  • Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Blitzschutzanlagen erkennen Brände oder schützen vor Auswirkungen.
  • Wasserlöschposten, Handfeuerlöscher müssen rasch verfügbar sein.
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen müssen regelmässig gewartet werden.

Betriebliche Massnahmen

  • Kerzen, Feuer usw. nie unbeaufsichtigt brennen lassen
  • geprüfte und intakte elektrische Geräte benützen
  • bei elektrischen Geräten für Sicherheitsabstand und genügend Umlüftung sorgen
  • Asche in Metalleimer entsorgen
  • Verhalten bei Brand: Alarmieren (Telefon-Nr. 118) - Retten - Löschen

Das der GVA angegliederte kantonale Amt für Feuerschutz unterstützt und berät Sie gerne in allen Belangen der Brandverhütung. Mehr