Beiträge aus dem Elementarschadenfonds

Finanziell unterstützt werden Massnahmen zum Schutz bestehender Bauten vor Überschwemmung, Lawinen, Hangrutschungen usw.

 

Bedingungen für Beiträge an Schutzmassnahmen

  • Das Gebäude muss konstruktiv in einwandfreiem Zustand und ordnungsgemäss unterhalten sein.
  • Das Gebäude muss durch die Schutzmassnahmen vollständig oder weitgehend vor einem Elementarschaden geschützt werden.

 

Keine Beiträge werden ausgerichtet für

  • Schutzmassnahmen gegen Gefahren, welche bei der Erstellung des Gebäudes bekannt waren
  • Unterhalt und Reparatur von Schutzmassnahmen
  • raumplanerische, wasser- oder waldrechtliche Schutzmassnahmen wie Lawinen- und Bachverbauungen

 

Bemessungskriterien für Beiträge

  • Höhe der Gefährdung des Gebäudes
  • Verhältnis der Kosten für die Schutzmassnahmen zum Versicherungswert des Gebäudes
  • wirtschaftliche Verhältnisse des Gesuchsstellers
  • Höhe der Beiträge Dritter

 

Erforderliche Unterlagen für das Beitragsgesuch

  • Versicherungsnummer des Gebäudes
  • Beschrieb der Schutzmassnahmen mit Planunterlagen
  • Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan

Das Beitragsgesuch ist vor Baubeginn einzureichen.