
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
Servicebereich
Sie sind hier:
Beiträge aus dem Elementarschadenfonds
Finanziell unterstützt werden Massnahmen zum Schutz bestehender Bauten vor Überschwemmung, Lawinen, Hangrutschungen usw.
Bedingungen für Beiträge an Schutzmassnahmen
- Das Gebäude muss konstruktiv in einwandfreiem Zustand und ordnungsgemäss unterhalten sein.
- Das Gebäude muss durch die Schutzmassnahmen vollständig oder weitgehend vor einem Elementarschaden geschützt werden.
Keine Beiträge werden ausgerichtet für
- Schutzmassnahmen gegen Gefahren, welche bei der Erstellung des Gebäudes bekannt waren
- Unterhalt und Reparatur von Schutzmassnahmen
- raumplanerische, wasser- oder waldrechtliche Schutzmassnahmen wie Lawinen- und Bachverbauungen
Bemessungskriterien für Beiträge
- Höhe der Gefährdung des Gebäudes
- Verhältnis der Kosten für die Schutzmassnahmen zum Versicherungswert des Gebäudes
- wirtschaftliche Verhältnisse des Gesuchsstellers
- Höhe der Beiträge Dritter
Erforderliche Unterlagen für das Beitragsgesuch
- Versicherungsnummer des Gebäudes
- Beschrieb der Schutzmassnahmen mit Planunterlagen
- Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan
Das Beitragsgesuch ist vor Baubeginn einzureichen.
