
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Servicebereich
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Ablauf einer Schätzung
Auftragserteilung
Die Grundstück- bzw. Gebäudeschätzungen erfolgen im Auftrag und zuhanden des Steueramtes und der GVA. Nach der erstmaligen Schätzung erfolgt in der Regel alle 10 Jahre eine Neubeurteilung.
Ausserordentliche Neubeurteilungen der Schätzung finden nach einer wesentlichen Veränderung der wertbestimmenden Eigenschaften eines Objektes oder auf Antrag des jeweiligen Eigentümers statt.
Der Eigentümer muss das zuständige Grundbuchamt informieren, wenn er die Errichtung eines neuen Gebäudes vollendet oder an bestehenden Gebäuden Veränderungen vorgenommen hat, welche die Schätzung des Objektes beeinflussen. Er kann beim zuständigen Grundbuchamt schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung einreichen.
Kosten
Der Staat, die GVA und die politischen Gemeinden tragen die Kosten für die Durchführung der ordentlichen Schätzung.
Eine vom Eigentümer verlangte Schätzung ist gebührenpflichtig, wenn
- die Grundstückschätzung nach Art. 87 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht vom 4. Oktober 1991 erfolgt.
- die Besichtigung des Schätzungsobjektes aus Gründen, die der Eigentümer zu verantworten hat, nicht wie vorgesehen durchgeführt werden kann.
- er die Neubeurteilung verlangt und dies keine Änderung der Schätzung ergibt.
