
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
Servicebereich
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Schätzungsgrundlagen Eigentümer
Die Mitwirkung des Eigentümers richtet sich nach dem Gesetz über die Durchführung der Grundstückschätzung (GGS) Art. 7 neues Fenster. Auf Anfrage des Grundbuchamtes sind dem Fachteam ggf. weitere Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
| Musterdokumente |
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| Formulare zum Download |
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