Schätzungsgrundlagen Fachschätzer

Im Schätzungsverfahren sind der Neuwert, der Zeitwert und der Verkehrswert des versicherten Gebäudes festzustellen. Bei versicherten Abbruchobjekten ist zusätzlich der Abbruchwert zu ermitteln.

 

Die Definition der Werte ist im Gesetz über die Gebäudeversicherung (GVG) Art. 14 zu finden.

Die Risiko-Tarifordnung enthält neben den Angaben zur Erhebung von Zuschlagsprämien bei Gebäuden mit einer erhöhten Brand- und/oder Elementarschadengefahr im Anhang die Tabelle mit Zweckcode und Zweckbestimmung.