
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
Servicebereich
Sie sind hier:
Schätzung Steuerwerte
Schätzungsgründe
Gemäss dem Gesetz über die Durchführung der Grundstückschätzung (GGS) Art. 6 neues Fenster erfolgt eine Neubeurteilung
- in der Regel alle zehn Jahre
- auf Antrag des Eigentümers
- nach einer wesentlichen Veränderung der wertbestimmenden Eigenschaften eines Objektes.
Der Eigentümer reicht das Begehren um Neubeurteilung beim zuständigen Grundbuchamt schriftlich ein. Das Mitwirken des Eigentümers richtet sich nach dem Gesetz über die Durchführung der Grundstückschätzung (GGS) Art. 7 neues Fenster.
