
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
Servicebereich
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Steuereinsprachen
Rechtsmittelhinweis
Gegen die verfügten Steuerwerte kann der/die steuerpflichtige Grundeigentümer/in innert dreissig Tagen seit der Eröffnung beim oben aufgeführten Steueramt schriftlich Einsprache erheben.
(Der Hinweis "beim oben aufgeführten Steueramt" bezieht sich auf das Steueramt, welches die Verfügung unterzeichnet hat; vgl. Eröffnung Steuerwerte)
