Zuständigkeiten

 

Zuständig für das Schätzungswesen im Kanton St.Gallen ist der Fachdienst für Grundstückschätzung (FGS), welcher der Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen (GVA) angegliedert ist.

 

Im Auftrag des kantonalen Steueramtes (KStA) werden die Steuerwerte (MietwertMietwert

Der Mietwert ist steuerlich nur bei Eigengebrauch unmittelbar massgebend. Ausserdem wird er herangezogen für die Berechnung von Nutzniessungen und Wohnrechten. Er entspricht dem mittleren Preis, zu dem Grundstücke gleicher oder ähnlicher Grösse, Lage und Beschaffenheit in der betreffenden Gegend vermietet werden. Als Eigenmietwert wird er erst in der Steuerveranlagung durch einen von der Regierung festgesetzten Betrag herabgesetzt. Als Grundlage für den Vergleich mit dem marktüblichen Mietpreisniveau wird die Nutzfläche bei allen Einfamilienhäusern und Stockwerkeigentumswohnungen erhoben.

, VerkehrswertVerkehrswert

Der Verkehrswert ist massgebend für die Vermögenssteuer natürlicher Personen, für die Grundsteuer, für die Erbschafts- und Schenkungssteuern und bei juristischen Personen für eine allfällige Minimalsteuer. Der Verkehrswert entspricht dem mittleren Preis, zu dem Grundstücke gleicher oder ähnlicher Grösse, Lage und Beschaffenheit in der betreffenden Gegend veräussert werden.

) als Marktwerte, bei den landwirtschaftlichen Schätzungen zusätzlich der Ertragswert nach BGBB ermittelt. Für die Gebäudeversicherungsanstalt werden die Versicherungswerte (NeuwertNeuwert

Als Neuwert gilt der Kostenaufwand, der für die Erstellung eines gleichartigen Gebäudes zur Zeit der Schätzung erforderlich wäre.

, MinderwertMinderwert

Unter Minderwert ist die Differenz zwischen dem Gebäudeneuwert und dem Gebäudezeitwert zu verstehen.

, ZeitwertZeitwert

Als Zeitwert gilt der Neuwert unter Abzug der seit der Erstellung infolge Alter, Abnützung oder anderer Gründe eingetretenen Wertverminderungen.

) als Kostenwerte berechnet. Zusätzlich werden die Gebäudeklassierung, die Zweckbestimmung und das Brand- resp. Elementarrisiko festgelegt.

 

Eine Neubeurteilung erfolgt von Amtes wegen in der Regel alle 10 Jahre, sonst auf Antrag des Grundeigentümers oder nach Veränderung der wertbestimmenden Eigenschaften des Objektes.

 

Das Fachteam, welches die Schätzung nach einer kurzen Besichtigung erstellt, setzt sich aus einem Fachschätzer und dem Grundbuchverwalter, bei landwirtschaftlichen Grundstücken zusätzlich aus einem landwirtschaftlichem Ertragswertschätzer zusammen. Bei den Fachschätzern, welche ihre Tätigkeit im Nebenamt ausüben, handelt es sich um hauptberuflich tätige, erfahrene Baufachleute, welche mit den regionalen Verhältnissen vertraut sind. Der Grundbuchverwalter, welchem die Marktverhältnisse aufgrund seiner Funktion bestens vertraut sind, ist zudem zuständig für eine effiziente Vorbereitung und Verarbeitung der Schätzungen.