Änderungen melden

Nutzungsänderung

Nutzungsänderungen (Gefahrerhöhungen und -verminderungen), die das Versicherungsverhältnis beeinflussen, sind innert Monatsfrist schriftlich dem Fachdienst für Grundstückschätzung zu melden.

Handänderung

Eigentümerwechsel werden uns vom Grundbuchamt aufgrund des im Grundbuch vorbehaltlos eingetragenen Kaufvertrages automatisch mitgeteilt.

Adressänderung

Adressänderungen nehmen das zuständige Grundbuchamt oder die GVA entgegen. Bitte teilen Sie uns zusammen mit der Adressänderung auch die Kunden-Nummer mit. Sie können die Änderung schriftlich, telefonisch oder elektronisch mitteilen.

Änderung Bauzeitversicherung

Die Meldung über den veränderten Baubeginn oder Wert hat beim Grundbuchamt der zuständigen Gemeinde zu erfolgen.