
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Servicebereich
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Ich habe ein Gebäude gekauft. Was muss ich tun?
Bin ich versichert oder muss ich eine Versicherung abschliessen?
Sie müssen keine Gebäudeversicherung abschliessen. Schäden am Gebäude sind gedeckt.
Anfangs Jahr werden die Prämienrechnungen versandt. Mit Bezahlung der Prämie ist das Gebäude für das laufende Kalenderjahr bei der GVA versichert. Die Prämienrechnungen für das folgende Jahr wird dem neuen Eigentümer direkt zugestellt.
Wie hoch ist der Versicherungswert?
Der versicherte Gebäudewert ist auf dem Versicherungsnachweis aufgeführt. Falls Ihnen der Versicherungsnachweis vom früheren Eigentümer nicht übergeben wurde, fragen Sie bitte bei der GVA nach.
Kann der frühere Eigentümer eine anteilige Prämienrechnung haben?
Zahlungspflichtig für das ganze Jahresbetreffnis ist, wer im Zeitpunkt der Rechnungsstellung im Grundbuch als Eigentümer des Gebäudes eingetragen ist. Gehört das Gebäude mehreren Personen, so haften sie solidarisch (Art. 21 Abs. 4 GVG neues Fenster).
Die Zahlungspflicht betrifft den gesamten Rechnungsbetrag. Bei einem Kauf/Verkauf des Gebäudes ist die anteilige Verrechnung der Prämie allein Sache der Vertragsparteien.
