
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
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Berechnungsbeispiel
Die GVA unterscheidet zwischen der Jahresrechnung, die jeweils Anfang Jahr verschickt wird, und der Nachtragsrechnung, die bei einer Änderung, wie z.B. bei einer Gebäudeschätzung o.ä., erstellt wird. Im Nachfolgenden finden Sie zu beiden Varianten Berechnungsbeispiele.
