Feuerschutzabgabe

Für Schadenverhütungs- und Schadenbekämpfungsaufgaben ist zusätzlich zum Versicherungsanteil der Prämie eine Abgabe als Feuerschutzanteil zu entrichten. Sie wird je 1'000 Franken des versicherten Gebäudewertes berechnet und zweckgebunden dem Feuerschutzfonds der GVA zugewiesen.

Der aktuelle Ansatz liegt bei 10 Rappen pro 1'000 Franken versichertem Gebäudewert.

Welche Aufwände mit der Feuerschutzabgabe gedeckt werden, erfahren Sie hier. Mehr