
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
Servicebereich
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Inkasso
Zahlungsgebühren
Der Rechnungsbetrag ist im vollen Umfange zu überweisen. Bankspesen und Postgebühren gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
Zahlungsfrist
Die Zahlungsfrist beträgt einen Monat.
Zahlungspflicht
Zahlungspflichtig für das ganze Jahresbetreffnis ist, wer im Zeitpunkt der Rechnungsstellung im Grundbuch als Eigentümer des Gebäudes eingetragen ist. Gehört das Gebäude mehreren Personen, so haften sie solidarisch (Art. 21 Abs. 4 GVG neues Fenster).
Die Zahlungspflicht betrifft den gesamten Rechnungsbetrag. Bei einem Kauf/Verkauf des Gebäudes ist die anteilige Verrechnung der Prämie allein Sache der Vertragsparteien.
