Versicherungsprämie

 

Grundprämie

Die Grundprämie wird vom versicherten Wert des Gebäudes erhoben.

 

Alle Gebäude werden aufgrund ihrer Konstruktion und Bauweise einer von drei Gebäudeklassen zugeordnet. Entsprechend den unterschiedlichen Brandgefährdungen der Tragkonstruktionen erhalten die Gebäude abgestufte Grundprämienansätze.

 

Ein Gebäude, das ohne Brandmauer an ein aufgrund seiner Bauart höher klassiertes Gebäude angebaut ist, erhält dessen Klassierung.

Der Grundprämienansatz für die BauzeitversicherungAufklapp-PfeilBauzeitversicherungDie Bauzeitversicherung läuft ab Baubeginn und endet mit dem Zeitpunkt der ersten Schätzung nach Abschluss der Bauarbeiten. Sie berücksichtigt den steigenden Wert des Gebäudes. beträgt zwei Drittel des Ansatzes der entsprechenden Gebäudeklasse.

 

Prämie für erhöhtes Brand- oder Elementarrisiko

Ist ein Gebäude erhöhter Schadengefahr ausgesetzt, so wird eine Zuschlagsprämie erhoben. Davon entlastet sind reine Wohnungsbauten, Bürogebäude, Schulhäuser und Kirchen.

 

Die Zuschlagsprämie wird in Prozenten des Grundprämienansatzes festgelegt. Die Zuschläge werden aufgrund der bei der Gebäudeschätzung ermittelten nutzungsbezogenen Gefahrenklasse berechnet. Die Zuschlagsprämien für erhöhtes Brand-Aufklapp-PfeilBrandrisikoEin erhöhtes Risiko für Brandschäden ergibt sich aus der Zweckbestimmung und der Nutzung eines Gebäudes. und ElementarrisikoAufklapp-PfeilElementarrisikoEin erhöhtes Risiko für Elementarschäden besteht bei Verwendung von bruchgefährdeten Bauteilen in der Gebäudehülle. werden kumulativ erhoben.

Wenn die Nutzung eines Gebäudes derart verändert wird, dass dies Einfluss auf die Risikobewertung hat, melden Sie dies bitte innert Monatsfrist schriftlich dem Fachdienst für Grundstückschätzung.

 

Minderwertzuschlag

Für die Neuwertversicherung wird ein Zuschlag auf dem Minderwert (Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert des Gebäudes) erhoben. Er beträgt mindestens 50 Prozent der Ansätze der Grund- und der Prämie für erhöhtes Brand- und Elementarrisiko zusammen.

 

Individueller Selbstbehalt

Mit der Wahl eines allfälligen individuellen Selbstbehaltes erhalten Sie einen Prämienrabatt. Der Rabatt bezieht sich ausschliesslich auf den Versicherungsanteil der Prämie. Der gewählte Selbstbehalt darf 2 Prozent des versicherten Gebäudewertes nicht übersteigen. Er bezieht sich auf ein einzelnes Gebäude und gilt sowohl für Brand- als auch für Elementarschäden. Er wird im Schadenfall zusätzlich zum Pflicht-Selbstbehalt belastet.

Ein individueller Selbstbehalt kann auf Jahresanfang, bei einer Neuschätzung oder bei einem Eigentumswechsel geändert werden.

 

Die Wahl eines individuellen Selbstbehaltes hat Auswirkungen im Schadenfall. Mehr

 

Eidgenössische Stempelabgabe

Die eidgenössische Stempelabgabe wird ausschliesslich auf dem Versicherungsanteil berechnet und beträgt 5 Prozent desselben. Die Abgabe muss die GVA dem Bund weiterleiten.