Was ist nicht versichert?

Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der häufigsten Schadenursachen, welche der GVA gemeldet werden, jedoch nicht in der Deckung enthalten sind. Die Auflistung ist nicht abschliessend.

Nicht von der GVA gedeckt sind Gebäudeschäden, die z.B. auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:

  • ordentliche Abnutzung oder bestimmungsgemässe Einwirkung auf das Gebäude oder Teile davon (z.B. Rauch von Kerzen oder Sengschäden aus offenen Cheminées)
  • fortgesetzte Einwirkung
  • schlechten Baugrund, Bodensetzungen, Rissbildungen, ungenügendes Fundament
  • fehler- oder mangelhafte Konstruktion, unzureichenden Gebäudeunterhalt oder undichte Dächer, Wände, Böden
  • eingedrungenes Schnee-, Regen-, Schmelz- und Grundwasser
  • Kanalisationsrückstau, periodischen Hochwasserstand, Frost, Eisbildung oder Leitungsbrüche
  • Schimmelpilz oder Hausschwammbefall
  • Tierfrass durch Marder, Mäuse, Vögel usw.
  • Sprengungen, Erschütterungen durch Schwerlastverkehr, Bauarbeiten usw.
  • Unfallverursachende Motorfahrzeuge

Ebenfalls von der Deckung ausgenommen sind Schäden, welche an der Gebäudeumgebung entstanden sind, soweit sie nicht auf ein Brandereignis oder Lösch-, Rettungs-, Sicherungsvorkehren im Brandfall zurückzuführen sind (vgl. Nebenleistungen).

  • Die Kosten für das Entfernen von umgefallenen Bäumen infolge Sturm werden nicht vergütet.
  • Schäden an Einfriedungen und Kulturen sind von der Gebäudeversicherung nicht gedeckt.