
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Servicebereich
Sie sind hier:
Was ist versichert?
Die Gebäudeversicherungsanstalt vergütet die Behebung von Gebäudeschäden, die infolge von Brand- oder Elementarereignissen entstanden sind. Hinzu kommen die Nebenleistungen (Abbruch, Abfuhr und Entsorgung von Gebäudeteilen).
Sie können die versicherten Ereignisse einerseits auf dieser Seite nachlesen oder andererseits das nachfolgende Dokument für Ihre Unterlagen ausdrucken.
| Versicherte Gefahren (785 kb, PDF) | 12.10.2006 |
Brandschäden
Brandschäden sind Schäden, die entstanden sind durch:
- Feuer, Rauch, Hitze, elektrischen Strom
- Blitzschlag, Explosion
Elementarschäden
Elementarschäden sind Schäden, die entstanden sind durch:
- Sturmwind, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen
- Schneedruck, Schneerutschungen, Lawinen
- Steinschlag, Erd- und Felsrutschungen
- Luftfahrzeuge sowie Abwurf von Gegenständen aus der Luft
Nebenleistungen
Auch Nebenkosten sind gedeckt: Abbruch- und Räumungskosten, Lösch-, Rettungs- oder Sicherungsvorkehrungen der Feuerwehr und Wasserwehr. Ebenso werden im Rahmen der Nebenleistungen Schäden an Liegenschaftsbestandteilen vergütet, sofern sie auf ein Brandereignis zurückgehen oder durch Lösch-, Rettungs- oder Sicherungsvorkehren entstanden sind.
Erdbeben
Erdbebenschäden an Gebäuden sind von der Versicherungsdeckung ausgenommen. Die kantonalen Gebäudeversicherungen führen aber auf freiwilliger Basis gemeinsam den Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung. Ohne Mehrprämien für die Gebäudeeigentümer bietet dieser Pool bei einem Erdbebenereignis begrenzte Zahlungen bis insgesamt 2 Milliarden Franken an. Damit diese beschränkt verfügbaren Mittel notfalls hilfreich eingesetzt werden können, hat jeder Gebäudeeigentümer einen Selbstbehalt von 10 Prozent der Versicherungssumme oder mindestens Fr. 50'000.-- zu tragen. Der Pool will dort helfen, wo die nichtversicherbaren Schäden für den Gebäudeeigentümer eine persönliche Katastrophe darstellen würden. Er will nicht schon für kleine Schäden Mittel binden.
Voraussetzung für freiwillige Schadenzahlungen ist ein Erdbebenereignis nach Stufe VII der MSK-Skala. Diese Intensitätsskala basiert auf der Beobachtung der Bebenwirkung auf Menschen, Gebäude oder Natur im betroffenen Gebiet. Sie ist keine exakt messbare Grösse. Sie beschreibt beobachtbare Erdbebenergebnisse. Stufe VII wird sehr stark wahrgenommen. Personen flüchten ins Freie. An Gebäuden gibt es mässige Schäden. Kamine fallen herunter. In der Natur gibt es an steilen Abhängen Erdrutsche.
In solchen Fällen kann die Gebäudeversicherung mit Wiederinstandstellungsbeiträgen helfen. Das Melde- und Schadenabwicklungsverfahren läuft wie bei einem versicherten Elementarereignis.
