Versicherte Gebäudeteile

Mit dem Gebäude versichert sind Ausstattungen, die ihrer Art nach Teil des Gebäudes sind oder zur entsprechenden Gebäudegrundnutzung gehören.

 

Ebenso mitversichert sind Ausstattungen baulicher Art, die eine mit dem Gebäude ähnliche Dauerhaftigkeit aufweisen. Sie müssen so im Gebäude eingebaut, eingemauert oder untermauert sein, dass sie ohne erhebliche Werteinbusse oder ohne wesentliche Gebäudebeschädigung nicht entfernt werden können. Eine blosse Befestigung gilt nicht als Einbau.

 

Nicht mit dem Gebäude versichert sind besondere bauliche Vorrichtungen, die bloss den Baugrund verstärken. Ebenso nicht versichert sind Schwimmbecken, Treppen, Leitungen und andere bauliche Anlagen, soweit sie sich ausserhalb des Gebäudes befinden.