
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
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Neuregelung der Versicherung von Solarenergieanlagen und Wärmepumpen
Neuregelung der Versicherung von Solarenergieanlagen und Wärmepumpen
Die Vorkommen nicht erneuerbarer Energieträger wie Erdöl oder Erdgas sind begrenzt. Gleichzeitig belasten sie die Umwelt. Alternative Formen der Energiegewinnung erhalten deshalb zunehmende Bedeutung. An Stelle konventioneller Ölheizungen treten mehr und mehr thermische Sonnenkollektoren oder unterschiedliche Formen von Wärmepumpen. Zur Gewinnung von elektrischer Energie finden Photovoltaikanlagen zunehmende Verbreitung. Diese ökologisch sinnvolle Entwicklung wird anhalten oder sich sogar noch verstärken. Parallel dazu zeigt sich die Bautechnik innovativ. Wurden Solaranlagen bisher merheitlich auf herkömmlichen Bauteilen aufgesetzt, werden sie je länger je mehr integrierter Teil der Gebäudehülle, z.B. als Dach- oder Fassadenersatz.
Diese Entwicklung veranlassen uns als kantonale Gebäudeversicherung, unsere bisherige Praxis zur Abgrenzung von versicherten und nicht versicherten Gebäudeteilen zu überdenken.
Mit Wirkung ab 1. Januar 2012 werden Solarenergieanlagen und Wärmepumpen viel umfassender als bisher zusammen mit dem Gebäude gegen Brand- und Elementarschäden versichert. Mit dieser Neuregelung unterstützen wir die Anstrengungen zur Förderung von alternativen Energieanlagen und halten mit der Entwicklung Schritt. Dadurch leisten wir einen Beitrag zur Eindämmung der Klimaerwärmung mit ihren negativen Folgen in Form zunehmender Elementarereignisse.
Die Neuregelung der Abgrenzungspraxis, die auf den folgenden Seiten näher erläutert wird, erfordert die Erfassung der bisher nicht versicherten Anlagen.
Melden Sie uns deshalb, wenn ihr Gebäude über eine Solaranlage oder Wärmepumpe verfügt.
Wir danken Ihnen für Ihre Angaben und revanchieren uns mit einem guten Versicherungsschutz.
