
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
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Was macht die GVA mit der Rückantwortkarte?
Damit die bisher nicht versicherten Anlagen, die neu dem Versicherungsschutz unterliegen, korrekt erfasst werden können, benötigen wir die erforderlichen Angaben, die Sie uns bitte mit dem elektronischen Formular melden. Wir prüfen dann, ob die Anlage bereits bei der letzten Gebäudeschätzung berücksichtigt worden ist. Sofern dies der Fall ist, ändert für Sie nichts, d.h. die Anlage bleibt wie schon bisher zusammen mit dem Gebäude versichert. Bei Anlagen, die neu unter den Versicherungsschutz fallen, prüfen wir, ob die massgeblichen Anlage- und Montagekosten den Betrag von CHF 30'000.-- überschreiten. Trifft dies zu, so erfolgt grundsätzlich eine entsprechende Anpassung der Versicherungswerte des Gebäudes per 1.1.2012. Im Zweifelsfall erfolgt eine Besichtigung der Anlage vor Ort. Im Anschluss an diese Prüfung erhalten Sie in jedem Fall eine Bestätigung des Versicherungsschutzes mit den allenfalls angepassten neuen Versicherungswerten. Diese Rückmeldung erfolgt im Verlauf des Jahres 2011. Alternative Energieanlagen, die erst im Verlauf des Jahres 2011 oder später errichtet werden, teilen uns die zuständigen Grundbuchämter aufgrund der erforderlichen Baubewilligung mit. Ab dem Jahr 2012 sind sie bereits während der Erstellungsphase über eine Bauzeitversicherung versichert. Nach Bauvollendung werde sie in den ordentlichen Versicherungsschutz integriert.
