Was umfasst der Versicherungsschutz der GVA?

Mit dem Einbezug der genannten alternativen Energieanlagen in den Versicherungsschutz des versicherten Gebäudes sind ab 1.1.2012 auch die Solarenergieanlagen und Wärmepumpen gegen die Risiken Brand- und Elementarschäden versichert. Als Elementarrisiken gelten Schäden, die verursacht werden durch Sturmwinde, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Schneedruck, Schneerutschungen, Lawinen, Steinschlag, Erd- oder Felsrutschungen.

 

Nicht versichert sind Schäden, welche auf fehlerhafte Konstruktion, nicht genügende Fundamente oder Befestigung sowie mangelnden Unterhalt (verwahrlosten Zustand) zurückzuführen sind. Diese Ausschlussgründe gelten ganz allgemein und nicht nur für alternative Energieanlagen.

 

Im Schadenfall entschädigt die GVA die Kosten für die Wiederherstellung des beschädigten Gebäudeteils, z.B. der Energieanlage. Anrechenbar sind die Kosten für die Reparatur der Anlage oder für die Ersatzbeschaffung einer gleichwertigen Anlage.

 

Der Gebäudeeigentümer oder die Gebäudeeigentümerin tragen bei jedem Schadenfall einene Selbstbehalt von CHF 300.--, sofern nicht freiwillig ein höherer Selbstbehalt vereinbart worden ist.