
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
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Wie sind solche Anlagen heute versichert?
Solarenergieanlagen gelten heute nur dann als mit dem Gebäude versichert, wenn sie ausschliesslich für den Eigengebrauch bestimmt und auf dem oder am Gebäude selbst angebracht sind. Eine Photovoltaikanlage, deren Elektrizität, die sie produziert, ins öffentliche Stromnetz eingespiesen wird, oder ein Sonnenkollektor, der in der Gebäudeumgebung aufgestellt ist, sind von der Versicherungsdeckung ausgeschlossen. Bei den Wärmepumpen sind nur solche, die sich im Gebäudeinnern befinden, versichert.
