
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
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Feuerverbot im Kanton St.Gallen
Im Wald und in Waldesnähe kein Feuer entfachen
Auf dem Gebiet des Kantons St.Gallen ist es ab sofort verboten, im Wald oder in
Waldesnähe Feuer zu entzünden sowie brennende Streichhölzer und
Raucherwaren wegzuwerfen. Auch fest eingerichtete Feuerstellen an solchen
Orten dürfen nicht benutzt werden.
Die vollständige Medienmitteilung ist unter www.sg.ch publiziert (Link zur Medienmitteilung neues Fenster) und steht nachfolgend zum Download bereit.
Auskünfte erteilt das Kantonsforstamt.
GVA - Feuerverbot im Kanton St.Gallen (26.04.2007 08:45)
