Glossar


M

Mietwert

Der Mietwert ist steuerlich nur bei Eigengebrauch unmittelbar massgebend. Ausserdem wird er herangezogen für die Berechnung von Nutzniessungen und Wohnrechten. Er entspricht dem mittleren Preis, zu dem Grundstücke gleicher oder ähnlicher Grösse, Lage und Beschaffenheit in der betreffenden Gegend vermietet werden. Als Eigenmietwert wird er erst in der Steuerveranlagung durch einen von der Regierung festgesetzten Betrag herabgesetzt. Als Grundlage für den Vergleich mit dem marktüblichen Mietpreisniveau wird die Nutzfläche bei allen Einfamilienhäusern und Stockwerkeigentumswohnungen erhoben.