Glossar


V

Verkehrswert

Der Verkehrswert ist massgebend für die Vermögenssteuer natürlicher Personen, für die Grundsteuer, für die Erbschafts- und Schenkungssteuern und bei juristischen Personen für eine allfällige Minimalsteuer. Der Verkehrswert entspricht dem mittleren Preis, zu dem Grundstücke gleicher oder ähnlicher Grösse, Lage und Beschaffenheit in der betreffenden Gegend veräussert werden.